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   BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60   

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https://dejure.org/1960,5597
BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60 (https://dejure.org/1960,5597)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1960 - 1 StR 419/60 (https://dejure.org/1960,5597)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1960 - 1 StR 419/60 (https://dejure.org/1960,5597)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bewertung einer Tat als Rückfalltat

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    Die Prüfung der Anwendbarkeit des § 20 a StGB erfordert außerdem eine umfassende und eingehende Gesamtwürdigung des Täters (BGHSt 1, 94, 99) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    Vielmehr müssen zum mindesten die zur Anwendung des § 20 a StGB herangezogenen früheren Taten nach ihrem Ursprung und nach den inneren Beweggründen des Angeklagten erforscht werden, da nur dann festgestellt werden kann, ob sie auf einem verbrecherischen Hang beruhen (vgl. RGSt 68, 149, 156, BGH 1 StR 234/53 vom 9. Juni 1953; BGH in NJW 1953, 673 Nr. 16 und MDR 1957, 562).
  • BGH, 15.02.1955 - 5 StR 696/54
    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    Hieraus ergeben sich auch Bedenken gegen die Verurteilung des Angeklagten als gefährlichen Gewohnheitsverbrechers da der von der Strafkammer angewendete § 20 a Abs. 1 StGB erfordert, daß die der zweiten früheren Verurteilung zugrunde liegende Tat nach der Rechtskraft des ersten Urteils begangen worden ist (BGHSt 7, 178).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    Vielmehr müssen zum mindesten die zur Anwendung des § 20 a StGB herangezogenen früheren Taten nach ihrem Ursprung und nach den inneren Beweggründen des Angeklagten erforscht werden, da nur dann festgestellt werden kann, ob sie auf einem verbrecherischen Hang beruhen (vgl. RGSt 68, 149, 156, BGH 1 StR 234/53 vom 9. Juni 1953; BGH in NJW 1953, 673 Nr. 16 und MDR 1957, 562).
  • BGH, 24.06.1958 - 1 StR 267/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    Nur dann kann das Revisionsgericht nachprüfen, ob die Voraussetzungen des Rückfalls nach jeder Hinsicht gegeben sind (vgl. RG Rechtspr. 3, 636; 5, 47; RG JW 1937, 1802; BGH 1 StR 448/51 vom 25. September 1951 und 1 StR 267/58 vom 24. Juni 1958).
  • BGH, 16.03.1954 - 1 StR 55/54
    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    In ihrem neuen Urteil wird die Strafkammer auch erneut über die Anrechnung der Untersuchungshaft zu entscheiden haben (vgl. hierzu BGH in NJW 1954, 847 Nr. 20).
  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 448/51

    Revision zum Strafausspruch wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    Nur dann kann das Revisionsgericht nachprüfen, ob die Voraussetzungen des Rückfalls nach jeder Hinsicht gegeben sind (vgl. RG Rechtspr. 3, 636; 5, 47; RG JW 1937, 1802; BGH 1 StR 448/51 vom 25. September 1951 und 1 StR 267/58 vom 24. Juni 1958).
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 234/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60
    Vielmehr müssen zum mindesten die zur Anwendung des § 20 a StGB herangezogenen früheren Taten nach ihrem Ursprung und nach den inneren Beweggründen des Angeklagten erforscht werden, da nur dann festgestellt werden kann, ob sie auf einem verbrecherischen Hang beruhen (vgl. RGSt 68, 149, 156, BGH 1 StR 234/53 vom 9. Juni 1953; BGH in NJW 1953, 673 Nr. 16 und MDR 1957, 562).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls im Rückfall, ferner wegen

    Vielmehr muß auch die Begehungszeit der der zwei ton Vorverurteilung zugrundeliegenden Straftat angegeben werden (RG JW 1937, 1802 Nr. 52; BGH Urt. v. 22. November 1960, 1 StR 419/60).

    Denn der von der Strafkammer angewendete § 20 a Abs. 1 StGB setzt voraus, daß die der zweiten früheren Verurteilung zugrundeliegende Tat nach der Rechtskraft des ersten Urteils begangen worden war (BGHSt 7, 178 ff sowie die vorgenannte Entscheidung des Senats vom 22. November 1960, 1 StR 419/60).

  • BGH, 30.08.1966 - 1 StR 340/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall - Anforderungen

    Die bloße Aufzählung der Verurteilungen nach Art eines Strafregisterauszugs genügt hierzu nicht (BGH Urteil vom 22. November 1960 - 1 StR 419/60 -); mindestens diejenigen Taten, welche die förmlichen Voraussetzungen des § 20 a StGB erfüllen sollen, müssen nach Ursprung und inneren Beweggründen erforscht werden.
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 495/60

    Unberechtigtes Inkasso zum Nachteil des Auftraggebers -

    Die Rückfallvoraussetzungen nach § 264 StGB müssen jeweils selbständig geprüft und festgestellt werden (BGH 1 StR 419/60 vom 22. November 1960 und die dort weiter angeführten Entscheidungen).
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